GERICHTSVERFAHREN:
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1. Eines Tages wurde einem Mann Geld gestohlen.
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2. Er geht zur Polizei und zeigt den Diebstahl an.
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3. Die Polizei fahndet nach dem Dieb, d.h. sie sucht ihn.
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4. Weil die Polizei immer alles weiß, findet sie den Dieb auch bald und verhaftet ihn.
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5. Der Dieb wird als Häftling ins Untersuchungsgefängnis eingeliefert und dort zuerst vom Untersuchungsrichter vernommen.
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6. Dieser übergibt dann das Vernehmungsprotokoll dem Staatsanwalt.
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7. Nach einigen Tagen erhebt der Staatsanwalt Anklage wegen Diebstahls, denn er hat die Aufgabe, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.
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8. Danach lädt das Gericht den Angeklagten und sie Zeugen zur Gerichtsverhandlung.
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9. Diese ist öffentlich, d.h. jeder kann zuhören.
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10. Die Verhandlung wird vom Vorsitzenden des Gerichts eröffnet.
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11. Die Zeugen werden einzeln aufgerufen.
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12. Der Vorsitzende ermahnt die Zeugen, die Wahrheit zu sagen, nichts zu verschweigen und nichts hinzuzufügen, denn sie müssen später ihre Aussagen beeiden.
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13. Dann müssen die Zeugen den Gerichtssaal wieder verlassen und draußen auf dem Gang warten. Jetzt wird der Angeklagte nach Namen, Wohnort, Beruf und anderen Personalien gefragt und schließlich über seine Tat vernommen.
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14. Nach seiner Vernehmung werden die Zeugen einzeln hereingerufen und müssen ihre Aussagen machen. Sie bringen damit die Beweise für die Schuld (oder Unschuld) des Angeklagten. Wenn der Angeklagte seine Tat gestanden hat oder vom Gericht seiner Tatüberführt worden ist, ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Jetzt erhält der Staatsanwalt das Wort. Er schildert dem Gericht in seinem Plädoyer noch einmal die Persönlichkeit des Angeklagten und wie die Tat geschehen ist. Dann stellt er den Strafantrag.
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15. Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts nimmt der Verteidigte des Angeklagten das Wort und versucht das Gericht zu überzeugen, dass der Angeklagte eine milde Strafe verdient.
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16. Zuletzt bekommt der Angeklagte das "letzte Wort". Meist bereut er seine Tat, schildert selbst sein Leben und bittet um ein mildes Urteil.
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17. Nun zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.
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18. Nach kurzer Zeit erscheint es wieder im Gerichtssaal, und der Vorsitzende verkündet das Urteil. Danach begründet er, warum das Gericht zu diesem Urteil gekommen ist. Zum Schluss fragt der Vorsitzende den Staatsanwalt und den Angeklagten, ob sie Berufung einlegen wollen.
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19. Nach ihrer Antwort ist die Gerichtsverhandlung beendet, und der Vorsitzende schließt die Sitzung.
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